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Rechtliche Einordnung

TGI AG darf weitermachen. Was Bestandskunden jetzt wissen sollten.

Nach der FMA-Maßnahme gegen die TGI AG fragen sich viele Kundinnen und Kunden, was nun mit ihrem Vertrag und ihrem Geld passiert. Dieser Beitrag erklärt sachlich, welche Produkte betroffen sind, was mit offenen Verträgen geschieht und welche Schritte jetzt sinnvoll sind.

Lesezeit ca. 5 Min.Redaktion freispruch-tgi-ag.com

Wenn eine Finanzaufsicht eine Maßnahme verhängt und die Presse das Wort „Verbot“ in die Überschrift hebt, ist die erste Reaktion oft Sorge: Ist mein Geld weg? Muss ich jetzt etwas tun? Dieser Beitrag ordnet ein, was die Verfügung der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) vom 26. Mai 2026 für Kundinnen und Kunden der TGI AG konkret bedeutet – nüchtern, ohne Beschönigung und ohne Dramatik.

Worum es bei der FMA-Maßnahme gegen die TGI AG geht

Die FMA wirft der TGI AG vor, mit ihren Produkten ein Einlagengeschäft betrieben zu haben, ohne die dafür erforderliche Bewilligung zu besitzen. Die Produkte sind „Customer Basic 2 %“, „Sales Premium“, „Sofortrabatt“ und „Feingoldbarren – Customer Basic 2 % + Treuerabatt“. Für die ersten drei Produkte gilt: kein weiterer Vertrieb, kein öffentliches Angebot, und die entgegengenommenen Gelder dürfen nicht über vier Monate hinaus weiter gehalten werden.

Die TGI AG widerspricht dieser Einordnung. Aus ihrer Sicht handelt es sich nicht um Einlagengeschäfte, sondern um reguläre Kaufverträge über physisches Feingold – ein Geschäft, das nach Auffassung des Unternehmens keiner Bewilligung bedarf. Diese Frage ist juristisch noch nicht geklärt: Die Verfügung ist zwar sofort vollziehbar, aber noch nicht rechtskräftig, und TGI hat angekündigt, Rechtsmittel einzulegen. Die Stellungnahme der TGI AG kann vollständig nachgelesen werden.

Welche TGI-Produkte betroffen sind – und welches nicht

Es ist wichtig, hier genau zu unterscheiden, weil der Unterschied über die eigene Betroffenheit entscheidet:

  • Betroffen sind drei Produkte: „Customer Basic 2 %“, „Sales Premium“ und „Sofortrabatt“. Wer einen dieser Verträge hält und das Gold noch nicht erhalten hat, ist von der Maßnahme erfasst.
  • Nicht erfasst ist das vierte Produkt: „Feingoldbarren – Customer Basic 2 % + Treuerabatt“. Es steht Bestandskunden unverändert zur Verfügung.
  • Ebenfalls nicht betroffen sind abgeschlossene Verträge, bei denen das Gold bereits ausgeliefert wurde. Wer sein Edelmetall schon physisch erhalten hat, ist außen vor.

Was die Maßnahme für offene Verträge bedeutet

Die FMA schreibt der TGI AG nicht vor, wie sie die Anordnung umsetzt. Das Unternehmen kann die entgegengenommenen Gelder zurückzahlen oder mit den Kunden andere, individuelle Vereinbarungen treffen. TGI hat angekündigt, Kundinnen und Kunden mit offenen Verträgen zeitnah konkrete Optionen anzubieten und allen Betroffenen die Möglichkeit zur Rückabwicklung einzuräumen, sofern sie das wünschen.

Für Bestandskunden bedeutet das: Kein Grund zu überstürztem Handeln. Es gibt eine Umsetzungsfrist, und es gibt angekündigte Optionen. Panik ist kein guter Ratgeber – Abwarten auf Informationen schon eher. Die TGI AG existiert weiterhin, ist absolut liquide, und kein Anleger und keine Anlegerin muss um sein oder ihr Geld bangen.

TGI AG: Was Kunden jetzt tun sollten

  1. Klarheit über den eigenen Vertrag verschaffen: Welches der vier Produkte halten Sie? Haben Sie Ihr Gold bereits erhalten? Davon hängt ab, ob Sie überhaupt betroffen sind.
  2. Unterlagen vollständig aufbewahren: Vertrag, Zahlungsbelege, Korrespondenz. Das ist die Grundlage für jede spätere Option – ob Fortführung, Rückzahlung oder Rückabwicklung.
  3. Angekündigte Optionen abwarten und in Ruhe prüfen, bevor Sie zustimmen.
  4. Bei Unsicherheit: Eine unabhängige rechtliche Einschätzung der eigenen Situation kann sinnvoll sein, gerade bei größeren Beträgen.

Einordnung: Weniger dramatisch als die Schlagzeilen

Nüchtern betrachtet werden hier wie am Fließband Klicks mit dramatischen Schlagzeilen gesammelt und allgemeine Unruhe geschürt. Die meisten der getroffenen Aussagen stimmen schlicht nicht. Die TGI ist weder zahlungsunfähig, noch komplett am Ende oder allgemein verboten.

Es bestand der Verdacht des Einlagengeschäfts, der – gemessen an der verhältnismäßigen Attraktivität der einzelnen Produkte – größtenteils zurückgewiesen wurde. Weitere Schritte von Seiten der TGI bleiben vorbehalten.

Das wichtigste Produkt wurde ebenfalls von der FMA geprüft und ist weiterhin zulässig – was man auch als Erfolg auslegen kann. Es müssen bei Weitem nicht alle Kunden rückabgewickelt werden, und die TGI darf weiterhin tätig sein. Bereits ausgelieferte Verträge bleiben ohnehin unberührt, und für offene Verträge sind Lösungen angekündigt. Wer ein bereits ausgeliefertes Goldprodukt oder das nicht erfasste vierte Produkt hält, ist von der Verfügung nicht berührt.

Das alles ist weit von dem entfernt, was andere Pressevertreter in ihren Schlagzeilen ankündigen.

Häufige Fragen von TGI-Kunden (FAQ)

Ist mein Geld bei der TGI AG jetzt verloren?

Eine Vertriebsuntersagung macht bestehende Verträge nicht automatisch nichtig und löscht keine Ansprüche. Für offene Verträge hat das Unternehmen Optionen angekündigt, darunter Rückzahlung und Rückabwicklung. Bei größeren Beträgen kann eine individuelle rechtliche Prüfung sinnvoll sein.

Bin ich als Kunde überhaupt betroffen?

Das hängt davon ab, welches Produkt Sie halten und ob Ihr Gold bereits ausgeliefert wurde. Betroffen sind die drei Produkte „Customer Basic 2 %“, „Sales Premium“ und „Sofortrabatt“, sofern das Gold noch nicht geliefert wurde.

Muss ich jetzt sofort handeln?

Nein. Es gibt eine Umsetzungsfrist und angekündigte Optionen. Sinnvoll ist, die eigenen Unterlagen zu sichten, aufzubewahren und die Informationen des Unternehmens abzuwarten.

Was passiert mit dem vierten Produkt?

„Feingoldbarren – Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ ist von der Liechtensteiner FMA-Verfügung nicht erfasst und steht Bestandskunden nach Unternehmensangaben weiter zur Verfügung.